Allgemeine Geschäftsbedinungen
cmyankali e.U. – Rosenkranzgasse 6, 8020 Graz
FN 321220 h – HG: Graz
1. Geltung
1.1 Diese AGB gelten bei der Beauftragung von cmyankali e.U. (in der Folge als cmyankali bezeichnet) als mitvereinbart und sind integrierter Bestandteil des jeweiligen Auftrags der Auftraggeber von cmyankali. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von Vertragspartnern von cmyankali gelten nur insoweit, als sie mit den AGB von cmyankali nicht im Widerspruch stehen. cmyankali und der Vertragspartner erkennen die Anwendbarkeit dieser AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für alle zukünftigen Aufträge an. Den Bestimmungen dieser AGB allenfalls entgegenstehende Vereinbarungen in älteren AGB sind nicht mehr anwendbar.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die cmyankali gegenüber sämtlichen Vertragspartnern in den Bereichen Konzeption, Grafikdesign, Photographie sowie als Grafikstudio (inklusive Fremdvergabe) erbringt.
2. Angebote
Angebote von cmyankali sind freibleibend und verpflichten cmyankali nicht zur Leistungserbringung. Aufträge sind für die Auftraggeber innerhalb von einer Frist von einer Woche verbindlich. Die Annahme des Auftrags durch cmyankali erfolgt aber erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung durch cmyankali innerhalb der angemessenen Annahmefrist von zwei Wochen. Die für die jeweilige Leistungserbringung gültigen Offerte von cmyankali sind integrierter Bestandteil des Vertrags mit Vertragspartnern. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen jeweils der Schriftform.
3. Leistungen, Zusatzleistungen, Honorar und Anzahlung
3.1 Die Preise von cmyankali richten sich, soweit nicht anders vereinbart wird, nach den gültigen Anboten, verstehen sich zuzüglich USt. und sind mit dem Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Erbringung von Leistung durch cmyankali.
3.2 Sollten bis zum Tag der Leistungserbringung Verteuerungen in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei den Rohstoffen, Betriebsstoffen, Arbeitslöhne, usw. eintreten, steht cmyankali das Recht zu, die Preise entsprechend zu erhöhen, falls nicht ausdrücklich Fixpreise vereinbart wurden. cmyankali wird Vertragspartner über allfällige Erhöhung der Preise, wenn diese den veranschlagten Preis voraussichtlich um 20% übersteigen, rechtzeitig informieren.
3.3 Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen von cmyankali, die nicht von einem Anbot von cmyankali umfasst, jedoch über Aufforderung des Auftraggebers zusätzlich von cmyankali zu erbringen sind, werden von cmyankali gesondert in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Auftraggebers wird cmyankali vor Erbringung solcher Zusatzleistungen dem Auftraggeber ein Anbot übermitteln. cmyankali behält sich das Recht vor, Zusatzleistungen erst nach schriftlicher Bestätigung der Übernahme der Kosten durch den Auftraggeber zu erbringen.
3.4 Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn, dass cmyankali der Aufrechnung schriftlich zugestimmt hat. Tritt der Vertragspartner von der Vereinbarung zurück, ohne dass cmyankali Leistungen mangelhaft erbracht hat oder am Rücktritt ein Verschulden trifft, so hat cmyankali Anspruch auf das vereinbarte Entgelt in voller Höhe.
3.5 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist cmyankali berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch diese, die durch das Einschreiten von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten entstehen, sowie Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes zuzüglich 8%, zusätzlich zu verrechnen. Außerdem ist cmyankali bei Zahlungsverzug des Vertragspartners nach erfolgloser schriftlicher Mahnung berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bereits von cmyankali erbrachten Leistungen und die cmyankali und entstanden Kosten zu vergüten.
3.6 cmyankali ist berechtigt, Aufträge nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der gemäß dem jeweiligen Anbot zu erwartenden Fakturensumme auszuführen. Sollte der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung von cmyankali die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringen, ist cmyankali berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bereits von cmyankali erbrachten Leistungen und die cmyankali entstanden Kosten zu vergüten.
3.7 cmyankali ist berechtigt, Aufträge nur gegen Zahlung eines Vorschusses auszuführen. Sollte der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung von cmyankali den verlangten Vorschuss nicht bezahlen ist cmyankali berechtigt, vom vertrag zurückzutreten. Sollte cmyankali vom Vertragspartner einen Vorschuss verlangen, ist cmyankali bis zur Bezahlung des Vorschusses (Einlangen am Konto von cmyankali) nicht verpflichtet, Leistungen für den Vertragspartner zu erbringen. Dennoch von cmyankali erbrachte Leistungen oder cmyankali entstandene Kosten sind vom Vertragspartner auch im Fall des Rücktritts vom Vertrag von cmyankali zu vergüten.
3.8 Für von cmyankali durchgeführte Produktionsüberwachung gilt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 5% der Produktionskosten, mindestens jedoch eine Vergütung für vier Arbeitsstunden zu je Euro 100,-, als vereinbart.
3.9 Das geringste angemessene Entgelt für Leistungen, die cmyankali erbringt, richtet sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, nach der von der Kammer der gewerblichen Wirtschaft verlautbarten Honorarrichtlinien für Werbegrafikdesign in der jeweils geltenden Fassung.
4. Präsentationen
4.1 Die Teilnahme von cmyankali an Präsentationen ist für den Vertragspartner grundsätzlich entgeltlich. Eine allfällige Unentgeltlichkeit für die Teilnahme an Präsentationen ist zwischen den Vertragspartnern schriftlich zu vereinbaren.
4.2 Für die Teilnahme an Präsentationen gebührt cmyankali ein angemessenes Entgelt, welches jedenfalls den Personal- und Sachaufwand von cmyankali sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen zu decken hat. Über die Höhe des angemessen Entgelts werden cmyankali und der Vertragspartner jeweils eine gesonderte Vereinbarung schließen.
4.3 Das vereinbarte, angemessen Entgelt steht cmyankali zu, auch wenn cmyankali nach erfolgter Präsentation keinen Auftrag erhält (Abchlaghonorar). Sollte cmyankali nach Teilnahme an der Präsentation einen Auftrag erhalten, werden cmyankali und der Vertragspartner im Einzelfall vereinbaren, ob das für die an der Teilnahme der Präsentation vereinbarte, angemessene Entgelt aufgrund der Erteilung eines Auftrags durch den Vertragspartner entfallen kann.
4.4 Von cmyankali bei Präsentationen übergebene Unterlagen (insbesondere Konzepte, Layouts, Scribbles, Vorentwürfe, Dias und Negative sowie schriftlich festgehaltene Ideen oder Anregungen) bleiben jedenfalls im Eigentum von cmyankali. Der Vertragspartner von cmyankali hat übergebene Präsentationsunterlagen selbst im Fall der Auftragserteilung an cmyankali unverzüglich an cmyankali zurückzugeben. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Präsentationsunterlagen selbst zu verwerten oder zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben, wenn cmyankali nicht ausdrücklich schriftlich die Zustimmung dazu erteilt. Sollte der Vertragspartner diesen Vereinbarungen zuwider handeln, so hat er an cmyankali eine Vertragsstrafe von zumindest Euro 4.000,- zu bezahlen. Die Geltendmachung von über diesen Betrag hinausgehenden (Schadensersatz-) Forderungen durch cmyankali ist nicht ausgeschlossen.
4.5 Durch die Bezahlung des vereinbarten, angemessen Entgelts für die Teilnahme von cmyankali an der Präsentation (Abschlaghonorar) räumt cmyankali dem Vertragspartner keinerlei Werknutzungsrechte ein. Sollte der Vertragspartner cmyankali nach erfolgter Präsentation an cmyankali keinen Auftrag erteilen, ist cmyankali berechtigt, die für die Präsentation verwendeten Konzepte und Ideen – in welcher Form auch immer – künftig weiter zu nutzen.
5. Graphik, Reprographie, Lithographie, Druck und sonstige Umsetzung
5.1 cmyankali garantiert nicht, dass die vom Auftraggeber übergebenen Daten zur Erfüllung des konkreten Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstige Umsetzungsauftrags ausreichen. cmyankali wird vom Auftraggeber übergebene Daten oder Vorlagen für Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstige Umsetzungsaufträge über Aufforderung ihre Tauglichkeit für die Erfüllung des konkreten Auftrags überprüfen oder überprüfen lassen. cmyankali wird dem Auftraggeber binnen zwei Wochen ab Übergabe und Aufforderung zur Überprüfung mitteilen, ob die übergebenen Daten oder Vorlagen für die Erfüllung des Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstigen Umsetzungsauftrags ausreichen. cmyankali kann den Auftraggeber verpflichten, dass er die von cmyankali bearbeiteten Daten oder Vorlagen für Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstige Umsetzungsaufträge vor dem nächsten Produktionsschritt (z.B. Druckauftrag) kontrolliert und freigibt. Unterlässt der Auftraggeber die Kontrolle, so schließt cmyankali sämtliche Haftungen wegen einer allfällig mangelhaften Qualität des Endprodukts aus.
5.2 cmyankali sichert keine über den konkreten Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstigen Umsetzungsauftrag hinausgehende Qualität zu. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass cmyankali die vereinbarte Qualität nur dann erbringen kann, wenn der Auftraggeber cmyankali über sämtliche Druckkomponenten (z.B. Papiersorte, Druckverfahren, Gradationskurve, Belichtung über Film, Raster, Computer to plate u.ä.) oder für die sonstige Umsetzung wesentlichen Umstände informiert hat. Der Auftraggeber sichert zu, cmyankali über Änderungen der Druckkomponenten (insbesondere Änderungen bei der Druckmaschine) oder von Umständen der sonstigen Umsetzung unverzüglich zu informieren.
5.3 cmyankali behält sich vor, Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstige Umsetzungsaufträge an Subunternehmer weiterzugeben, wobei cmyankali für von Subunternehmen erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen nur für ein allfälliges Auswahlverschulden haftet.
5.4 cmyankali übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für vom Auftraggeber übergebene digitalisierte oder nicht digitalisierte Daten. Insbesondere haftet cmyankali dem Auftraggeber nicht dafür, dass die vom Auftraggeber übergebenen Daten frei von Rechten Dritter (insbesondere Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen) sind. cmyankali haftet auch nicht für den allfälligen Verlust von Daten bei cmyankali oder allfälligen Subauftragnehmern.
5.5 Der Auftraggeber trägt Gefahr und Kosten des Transports von digitalisierten oder nicht digitalisierten Daten.
6. Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz
6.1 cmyankali wird sämtliche Lieferungen oder Dienstleistungen (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbausdrucke und Konzepte) dem Auftraggeber zur Genehmigung übermitteln. Der Auftraggeber von cmyankali ist verpflichtet, von cmyankali oder der von cmyankali beauftragten Subunternehmer übermittelte Unterlagen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und cmyankali bei Zeitschriftenproduktionen umgehend (innerhalb von zwei Stunden), sonst binnen drei Tagen schriftlich allfällige Reklamationen oder Änderungswünsche bekannt zu geben. Erhält cmyankali bei Zeitschriftenproduktionen umgehend (innerhalb von zwei Stunden), sonst innerhalb von drei Tagen keine anders lautende Mitteilung, gelten die übermittelten Unterlagen als vom Auftraggeber freigegeben. Die Geltendmachung der Gewährleistungs- und oder Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Rügepflicht ist ausgeschlossen (siehe Punkt 6.6).
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von cmyankali oder die Leistungen der von cmyankali beauftragten Subunternehmer auf deren rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Vorschriften verantwortlich. cmyankali behält sich vor, vom Auftraggeber eine schriftliche Freigabebestätigung zu verlangen.
6.3 cmyankali wird den Auftraggeber auf cmyankali erkennbare, rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche und kennzeichenrechtliche Schwierigkeiten hinweisen. cmyankali ist jedoch nicht verpflichtet, Überprüfungen auf eigene Kosten von Dritter Seite durchführen zu lassen. Sollte der Auftraggeber eine rechtliche Überprüfung wünschen, so hat er die Kosten dafür zu übernehmen.
6.4 Der Auftraggeber hält cmyankali für sämtliche von ihm genehmigte Produkte und Dienstleistungen von cmyankali schad- und klaglos und übernimmt auch die Kosten einer allfällig erforderlichen rechtsfreundlichen Vertretung von cmyankali.
6.5 Die Haftung von cmyankali gegenüber dem Auftraggeber für vom Auftraggeber freigegebene Produkte ist ausgeschlossen, wenn cmyankali den Auftraggeber erkennbare, rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche oder kennzeichenrechtliche Schwierigkeiten hingewiesen hat. Wenn cmyankali den Auftraggeber, obwohl dies cmyankali zumutbar gewesen wäre, auf cmyankali erkennbare rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche oder kennzeichenrechtliche Schwierigkeiten nicht hingewiesen hat, ist die Haftung von cmyankali mit der Höhe des Honorars von cmyankali für den konkreten Auftrag, höchstens jedoch mit einem Betrag von Euro 5.000,- beschränkt.
6.6 Teilt der Auftraggeber von cmyankali innerhalb einer Frist von drei Tagen, bei Zeitschriftenproduktionen innerhalb von zwei Stunden, schriftlich allfällige Reklamationen oder Änderungswünsche mit, so steht das Recht einer Verbesserung binnen einer Frist von zumindest 14 Tagen zu. cmyankali kann dem Auftraggeber auch eine andere Ersatzleistung anbieten. Der Auftraggeber kann nur dann die Verminderung des Entgelts verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären, wenn ein Versuch von cmyankali, den Mangel zu beheben, nach angemessener Fristsetzung des Vertragspartners fehlgeschlagen ist oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist.
6.7 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners von cmyankali sind ausgeschlossen, es sei denn, cmyankali hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. der Vertragspartner hat jedoch die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag. Vertragspartner von cmyankali sind jedoch erst nach Einräumung einer Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung von zumindest 14 Tagen zum Rücktritt vom Vertrags berechtigt, wenn binnen dieser Frist ein Versuch von cmyankali, den Mangel zu beheben erfolglos geblieben ist. Allfällige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der für die zugrunde liegende Lieferung bzw. Leistung als Entgelt vereinbart war. Jedenfalls sind allfällige Schadensersatzansprüche mit einem Betrag von Euro 5.000,- beschränkt.
6.8 cmyankali haftet nicht für zeitliche Verzögerungen und Terminüberschreitungen, deren Ursprung in der Sphäre des Auftraggebers liegt.
6.9 Für die vom Auftraggeber zur Bearbeitung übergebenen Daten und/oder Unterlagen übernimmt cmyankali keine Haftung. cmyankali ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber selbst oder von dazu beauftragten Dritten übergebene Materialien, Daten und Druckvorrichtungen (beigestellter Satz, Reindrucke, CDs, Filme u.s.w.) zu prüfen, cmyankali haftet nicht für die Richtigkeit solcher übermittelter Materialien, Daten und Druckvorrichtungen.
6.10 Dem Auftrag zugrunde liegende Vorlagen (Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die von cmyankali oder von cmyankali beauftragten Dritten erstellte Endprodukte Farbabweichungen aufweisen können. cmyankali wird auf Wunsch des Auftraggebers gegen Kostenersatz verbindliche Vorlagen erstellen lassen. Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder Proof beigestellt oder soll dies von cmyankali gegen Kostenersatz nicht durchgeführt werden, so schließt cmyankali jede Haftung für die Richtigkeit der Ausbelichtung, des Drucks oder jeglicher sonstigen Umsetzung aus. Dies gilt, auch wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben des Auftraggebers unvollständig oder unrichtig sind.
6.11 Die Haftung von cmyankali für alle sonstigen Schäden, insbesondere Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Fall des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist der Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden durch diese vertragliche Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden kann, wird sie auf die Höhe des dem gegenständlichen Geschäft zugrunde liegenden Entgelt beschränkt. Jedenfalls sind allfällige Schadensersatzansprüche mit einem Betrag von Euro 5.000,- beschränkt.
7. Eigentumsvorbehalt, Kreativleistung und Agenturvergütung
7.1 Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von cmyankali. Bis zur vollständigen Bezahlung räumt cmyankali keine Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen ein. Leistungen von cmyankali (insbesondere Ideen, Konzepte, Anregungen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Blaupausen, Reinzeichnungen, Dias und Negative) einschließlich solcher aus Präsentationen bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale Eigentum von cmyankali.
7.2 cmyankali räumt dem Vertragspartner keine über den konkreten Zweck und konkreten Auftrag hinausgehenden Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen ein. cmyankali räumt dem Auftraggeber Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen ausschließlich für Österreich und ausschließlich für die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung zwischen cmyankali und dem Auftraggeber, höchstens jedoch für den Zeitraum von zwei Jahren, ein. Jede andere Vereinbarung über Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen ist zwischen cmyankali und dem Vertragspartner schriftlich zu schließen.
7.3 cmyankali ist berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Teile daraus und die einzelnen Werkstücke nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sei dies durch Zeitablauf oder Kündigung seitens cmyankali oder des Vertragspartners, zurückzuverlangen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Vertragspartner nicht mehr berechtigt, Leistungen von cmyankali zu verwenden.
7.4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Leistungen von cmyankali über den vereinbarten Zweck hinaus zu verwenden. Die Nutzung der Leistungen von cmyankali über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur nach schriftlicher Zustimmung von cmyankali und gegebenenfalls des Urhebers dieser Leistung zulässig. In diesem Fall steht cmyankali eine gesonderte, angemessene Vergütung zu, die vor der weiteren Nutzung der Leistung von cmyankali im jeweiligen Einzelfall einvernehmlich festzulegen ist.
7.5 Sollte der Vertragspartner den in den Punkten 7.1 bis 7.4. genannten Verpflichtungen zuwider handeln, so hat er an cmyankali eine Vertragsstrafe von zumindest Euro 20.000,- zu bezahlen. Die Geltendmachung von über diesen Betrag hinausgehenden (Schadensersatz-)Forderungen durch cmyankali ist nicht ausgeschlossen.
7.6 Für die Nutzung der von cmyankali im Rahmen eines Agenturvertrags erbrachten Leistungen steht cmyankali auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Anspruch auf eine Agenturvergütung in Höhe von 15% des von cmyankali abgewickelten und betreuten Etats, im zweiten Jahr die Hälfte und im dritten Jahr ein Viertel, von diesem Betrag zu.
8. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für cmyankali Gestaltungsfreiheit.
8.2 Werden vom Auftraggeber während oder nach der Produktion, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, mehr als zwei Änderungen gewünscht, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9. Sonstiges
9.1 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das jeweilige für Graz sachlich zuständige Gericht. Es gilt materielles österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Graz.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon ungültig sein oder ungültig werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
9.3 cmyankali ist berechtigt, auf sämtlichen Produkten angemessen auf die Kreativleistung von cmyankali hinzuweisen. Im Bereich des Webdesigns ist cmyankali berechtigt, den Hinweis auf die Kreativleistung als Hyperlink zu gestalten. Dem Auftraggeber steht dafür kein Entgeltanspruch zu.
9.4 cmyankali ist berechtigt, das für den Auftraggeber geschaffene Produkt als Referenzprodukt zu verwenden, sofern der Auftraggeber dieser Verwendung nicht schriftlich widerspricht. Jedenfalls erhält cmyankali zumindest sieben Exemplare jedes Produkts als Belegexemplare. Dem Auftraggeber steht dafür kein Entgeltanspruch zu.
Graz, 01. Juli 2011
